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   OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89   

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https://dejure.org/1992,34942
OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89 (https://dejure.org/1992,34942)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.1992 - 10 L 193/89 (https://dejure.org/1992,34942)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 10 L 193/89 (https://dejure.org/1992,34942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Medikamenteneinnahme als selbständiger Rücktrittsgrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Nur dann, wenn der Prüfling sich ohne eigenes Verschulden der Prüfungslage ausgesetzt hat, kann eine Prüfungsunfähigkeit berücksichtigt werden (BVerwG, Urt. v. 22.03.1963 - BVerwG VII C 141.61 -, Buchholz 421.0 Nr. 17).

    Maßgebend ist in einem solchen Fall der Gesichtspunkt, daß der Prüfling aus freiem Entschluß die vorliegenden Mängel in Kauf nehmen und trotzdem seine Leistungen zur Prüfungsgrundlage machen wollte (BVerwG, Beschl. v. 22.03.1963, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Ob seine Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht anhand der vom ärztlichen Sachverständigen ihm zugänglich zu machenden Befunde in eigener Verantwortung zu beantworten hat (BVerwG, Beschl. v. 14.06.1983 - BVerwG 7 B 107.82 - , Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 176).

    Wer keine erhebliche Verminderung seines Leistungsvermögens bemerkt, ist in der Regel auch nicht prüfungsunfähig (BVerwG, Beschl. v. 14.06.1983, a.a.O.; Beschl. v. 17.01.1984 - BVerwG 7 B 29.83 -, Buchholz 421.0 Nr. 190).

  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Es handelt sich um eine Ausnahmebefugnis des Prüflings, im Falle einer ihm selbst schuldlos verborgen gebliebenen Prüfungsunfähigkeit eine weitere Prüfungschance in Anspruch nehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 09.08.1978 - BVerwG 7 C 36.77 -, Buchholz 421.0 Nr. 95).

    Geht der Prüfling trotz einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines Befindens in die Prüfung, weil er sein Leistungsvermögen für ausreichend und eine Verschiebung der Prüfung für inopportun hält, so ist das sein Risiko (BVerwG, Urt. v. 09.08.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Unter den Gründen für den Rücktritt sind alle Gesichtspunkte zu verstehen, die dagegen sprechen, daß die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt rechtlich als Prüfung - mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen - gewertet wird (BVerwG, Urt. v. 22.10.1982 - BVerwG 7 C 119.81 - , DVBl. 1983, 93).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 2 LA 1237/06

    Anspruch auf die Wiederholung der mündlichen Prüfung des Zweiten Juristischen

    Geht der Prüfling trotz einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines Befindens in die Prüfung, weil er sein Leistungsvermögen für ausreichend und eine Verschiebung der Prüfung nicht für angezeigt hält, so trägt er hierfür das Risiko (Nds. OVG, Urteil vom 21. Juli 1992, - 10 L 193/89 -, UA S. 14 f.).
  • VG Göttingen, 16.02.2006 - 4 A 106/04

    Anfechtung einer mündlichen Wiederholungsprüfung im Rahmen einer Diplomvorprüfung

    Geht der Prüfling trotz einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines Befindens in die Prüfung, weil er sein Leistungsvermögen für ausreichend und eine Verschiebung der Prüfung nicht für angezeigt hält, so trägt er hierfür das Risiko (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 21.7.1992 - 10 L 193/89 -, UA S. 14 f.).
  • VG Göttingen, 22.10.2002 - 4 A 4117/00

    Prüfungsrecht; Prüfungsunfähigkeit; Unerkannte Prüfungsunfähigkeit; Unverzügliche

    Wer keine erhebliche Verminderung seines Leistungsvermögens bemerkt, ist in der Regel auch nicht prüfungsunfähig (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 21.07.1992 - 10 L 193/89 -, UA S. 12, m.w.N.).
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